Neue Wildschadens-Beratung für Waldbesitzer im Saarland

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Die Forstbetriebsgemeinschaften Saar und Saar-Hochwald bieten ab sofort qualifizierte Unterstützung bei der Bewertung von Wildschäden im Wald an. Grundlage ist die DFWR-Wildschadenskonvention sowie die in Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen zur Beurteilung des Einflusses von Schalenwild auf waldbauliche Ziele.

Angeboten werden zwei Verfahren:
Zum einen die Untersuchung bereits eingetretener wirtschaftlicher Schäden (Schadensgutachten), zum anderen sogenannte Revier- bzw. waldbauliche Gutachten zur Bewertung des Einflusses von Verbiss- und Schälschäden auf die Waldverjüngung.

Ziel ist es, Waldbesitzern, Jagdgenossenschaften und Revierpächtern eine sachliche Grundlage für Abschussplanung und Jagdmanagement zu geben und langfristige Schäden an standortgerechten Baumarten zu vermeiden.

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