
Partnerschaft stärkt Eigentums- und Jagdrecht
Jagdgenossenschaften sind Kraft Gesetz eigenständige Körperschaften des Öffentlichen Rechtes
Die Mitglieder ( Jagdgenossen ) der Jagdgenossenschaften bestimmen über die Vergabe Ihres Jagdrechts.
Sie handeln Pachtpreise aus und verfügen über deren Verwendung.
Sie entscheiden mit:
- Über die Pachtbedingungen
- Bei der Regelung des Wildschadens
Interessenwahrung durch die VJE-WND im Landkreis St.Wendel
Wir beraten und helfen weiter bei
- Fragen zum Jagdrecht
- der Gestaltung des Jagdpachtvertrages
- Jagdkatasterfragen ( Grundflächenverzeichnis )